Zu früh gefreut hatte man sich, oder zumindest ich mich, als Anfang der Woche bekannt wurde, dass die erste Filesharing-Klage der Musikindustrie vor einem Schwurgericht verhandelt wird. Denn glaubte man Prozessbeobachtern und fachnahen Medien wollte die amerikanische RIAA eine tatsächliche Verhandlung ihrer Abmahnungen tunlichst vermeiden – dies las man aus vielen verschiedenen defensiven Handlungen heraus.
Und auch der interessierte Beobachter aus Übersee hoffte auf einen gehörigen Dämpfer für die Musikindustrie, traute er einer Jury doch zu, dass sie die Schwächen der Beweisführung seitens der RIAA, die nicht ganz unumstrittene Auslegung der Rechtslage und letztendlich auch die Abstrusität dieser Massenklagen gegen ganz normale Bürger für etwas, das bestimmt eine nicht zu unterschätzende Mehrheit derselben ebenfalls betreibt, erkennt.
Doch wie so oft, kam es anders: Nicht nur wurde die Beklagte bedenkenlos schuldig gesprochen, sondern das Strafmaß wurde zusätzlich noch auf 220.000 Dollar für 24 zum Tausch angebotene Lieder festgesetzt. Das ist zwar noch weit unter dem Höchstmaß, das hätte verhängt werden können, dennoch ist dies für die 30-jährige alleinstehende Mutter nicht einmal eben aus der Portokasse bezahlt. Es riecht förmlich nach Exempel.
Und wieder stirbt ein Fünkchen Hoffnung, dass die Musikindustrie, da sie nicht selbstständig dazu in der Lage scheint, durch äußere Einwirkungen, Misserfolge, etc. endlich einmal dazu genötigt wird, über andere Vertriebs- und Urheberrechtsmodelle nachzudenken.