Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat am vergangenen Samstag der sog. Hackerparagraph in Kraft. Die Warnungen zahlreicher Experten, die vor einer Kriminalisierung normaler Systemadministratoren, Programmierer und Sicherheitsberatern warnten, verhallten ungehört. Die in der Novelle verwendete Formulierung verbietet die Programmierung, den Einsatz und die Verbreitung bestimmter Programme, unter die jedoch auch Programme fallen könnten, die besagte Berufsgruppen bisher zum Aufspüren von Fehlern und Sicherheitslücken in den administrierten Computersystemen und Netzwerken bzw. programmierten Software benutzten. Da hier teilweise der Einsatz solcher Software unabdingbar ist, droht hier die Kriminalisierung von Arbeiten, die bisher selbstverständlich waren und auch nicht als kriminell angesehen wurden und werden, was auch klar der Intention der Novelle zuwiderläuft. Dennoch wurde bis zuletzt von einer Revision abgesehen.
Wie bei so vielen Gesetzen, die Computer betreffen, (zuletzt z. B. die Urheberrechtsnovelle mit dem Verbot der “Umgehung von technisch wirksamen Kopierschutztechniken”), gilt es auch hier die konkrete Anwendung des Gesetzes abzuwarten. Zu befürchten ist aber anhand der zunehmend erkennbaren Insensibilität von Politikern und Richtern für diese Themen – hier seien nur die Stichworte Bundestrojaner und die Haftung von Forenbetreibern für Beiträge Dritter genannt, dass auch hier keine differenzierte Betrachtung geben wird und die geäußerten Befürchtungen eintreffen werden.
Für alle, die gegen diese Kriminalisierung öffentlich protestieren möchten, gibt es nun die Seite ichbinhacker.de, auf der man sich in eine Liste eintragen kann und den wahrscheinlichen eigenen Verstoß gegen das Gesetz öffentlich anmelden kann: Mit Namen (eine Anonymisierung ist auch möglich), den verwendeten “Hacker-Tools” und der möglichen Bereitschaft zur Selbstanzeige.
Meiner Meinung nach eine gute Aktion, die auch die Absurdität des ganzen vor Augen führt, deshalb: weitersagen!