Mittlerweile dürfte es auch im letzten Teil des deutschsprachigen Raums im Internet angekommen sein, dass unser lieber Innenminister Schäuble es einfach nicht lassen kann, die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung von Computern zu fordern. So soll - ginge es nach seinem Willen - das BKA oder auch der Verfassungsschutz die Möglichkeit erhalten, ohne das Wissen des Überwachten einen Trojaner auf dessen Rechner einzuschleusen, um Dateien zu kopieren, E-Mails mitzulesen, Aktivitäten im Internet zu überwachen, etc. etc.
Für den etwas bewandten Computer-Nutzer drängen sich natürlich gleich wieder Fragen auf, wie das ganze denn überhaupt vonstatten gehen soll. Sollen gezielt noch offene Lücken von Software und Betriebssystemen genutzt werden? Soll man gar bei den Herstellern die Behebung dieser Lücken verzögern? Oder sie gar direkt einbauen lassen? Begibt man sich in berüchtigte Kreise, um mit als erstes eine Lücke (aus)nutzen zu können? Bringt man Hersteller von Anti-Viren- und Anti-Spyware-Programmen per Gesetz oder Geld dazu, den bundeseigenen Trojaner zu übersehen? Wie verhält es sich mit der Vielfalt an Browsern und Betriebssystemen, die genutzt werden, gibt es ein General-Exploit? Wie sichert man den Trojaner selbst so ab, dass nur das BKA berechtigterweise ihn nutzen darf?
Angesichts dieser überwältigenden Zahl an technischen Unwägbarkeiten darf man sich wohl zum einen für die bereits mit der Entwicklung des “Bundestrojaners” aus laufenden Mitteln beschäftigten Programmierer freuen - die dürften sich eine lauschige Zeit machen, für das Geld. Zum anderen darf man sich über die Entschlossenheit der Politiker amüsieren, kann sie doch anscheinend so leicht gedämpft werden.
Weitaus bedenklicher ist aber, meiner Meinung nach, dass in der vergangenen Zeit mehr und mehr Einschnitte, zum Teil gravierende, in die Bürgerrechte vorgenommen werden - unter dem Deckmantel einer erhöhten Sicherheit. Allenthalben führt man unermüdlich und gerne die allgemeine Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, aber auch mögliche Erfolge der Sicherheitsbehörden als Begründung an. Zu nennen wären hier in letzter Zeit die geplante Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die neue Anti-Terror-Datei und die Durchsuchung von Millionen von Kreditkartendaten. Immer mehr greift der Staat in die Privatsphäre seiner Bürger ein, und sammelt Daten über einen Großteil der Bevölkerung ohne Verdachtsmoment, nur um im Falle des Falles an einige wenige schwarze Schafe heranzukommen.
Zur Zeit sieht das Gesetz bei Überwachungs- bzw. Durchsuchungsmaßnahmen bei Verdächtigen noch hohe Hürden vor: Überwachungen müssen richterlich angeordnet werden, ebenso wie Hausdurchsuchungen, hier kommt noch das Recht des Betroffenen hinzu, bei der Durchsuchung selbst anwesend zu sein oder Zeugen hinzuzuziehen.
Auch die Politik, im Falle des “Bundestrojaners” zuletzt wieder Innenminister Schäuble, argumentiert bei den neuen Überwachungsmaßnahmen damit, dass ein Missbrauch durch den Staat nicht gegeben sei. Schäuble in einem Interview mit der taz: “Orwell’sche Visionen halte ich deshalb für ziemlich übertrieben. Wir wollen nicht den gläsernen Menschen, und Sie können sicher sein, dass wir uns immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung halten.” Man wird nicht müde, den Datenschützern und den besorgten Bürgern vorzuhalten, dass für eine rein gewissenhafte und gerechtfertigte Nutzung der Daten gesorgt sei, jeder Vorwurf des möglichen Missbrauchs übertriebene Schwarzmalerei ist.
Nur lehrt nicht allzu selten die Erfahrung und die Geschichte selbst, dass Macht auch immer leicht zu Missbrauch derselben führen kann. Und diese Möglichkeiten müssen benannt, diskutiert und im Rahmen des Gesetzes auch letztendlich aufgenommen werden, um den Missbrauch effektiv auszuschließen. Aufgrund von Guter-Willen-Bekundungen kann niemand einen Missbrauch der Nutzung anklagen.
Nicht zuletzt können, wie oben erwähnt, genau aus diesem Grund bei einer Hausdurchsuchung Zeugen hinzugezogen werden. Wie verhält es sich mit dem Bundestrojaner? Wer stellt hier sicher, dass wesentlich leichter zu fälschende (als reale) digitale Beweise einem Verdächtigen nicht untergeschoben wurden? Wie leicht ließen sich belastende Dokumente, Bilder, etc. auf den Computer eines Indizienverdächtigen oder gar Unschuldigen einschleusen?
Ein weiterer Aspekt, der bei diesen neuen Maßnahmen auch in den Vordergrund dringt, ist, dass immer mehr Daten auch über völlig unbescholtene Personen gesammelt werden. Hier werden die Transaktionen aller Kreditkartennutzer überprüft, dort sämtliche Verbindungsdaten von Internetverbindungen und Telefonaten aller Nutzer auf längere Zeit gespeichert, dort biometrische Merkmale gespeichert, dann werden viele Menschen immer häufiger videoüberwacht. Hier habe ich zunächst einmal Bedenken bei der Verhältnismäßigkeit: Dürfen die Rechte so vieler Menschen eingeschränkt werden - zum Wohl einiger weniger? Hier rücken Millionen von Menschen praktisch in den Fokus, werden unter Generalverdacht gestellt, um einige wenige Verbrecher zu fassen und bis dato imaginäre terroristischen Bedrohungen vorzubeugen. Zum anderen tut sich auch hier eine Problematik auf, die bei nahezu allen automatisierten Prozessen auftritt: die “False Positives”. Wie schnell kann man durch einen technischen Fehler, durch eine falsche Zuordnung der IP-Adresse, durch ein paar falsch zugeordnete Bezahlungen, ... unter einen konkreten Verdacht fallen - nur weil Daten zugänglich sind und überprüft werden, die zuvor niemals einen Verdacht erregt hätten.
Das Recht auf Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung sind nicht ohne Grund Rechte eines jeden Bürgers, die eingeführt und eine lange Zeit beachtet, geschützt und geschätzt wurden. Und umso umsichtiger sollte man mit ihnen umgehen, wenn man sie abbauen möchte. Müssen diese Rechte wirklich in diesem Umfang eingeschränkt werden? Erfordert dies wirklich die derzeitige Situation? Natürlich kommunizieren auch Kriminelle über das Internet, speichern Daten auf ihren Computern, nutzen Verschlüsselung. Und sicherlich braucht auch der Staat im “neuen” Medium Internet bestimmte Kontrollmöglichkeiten. Nur wird zur Zeit der Weg des einfachsten Widerstandes gewählt: Man überwacht, und nichts anderes sind Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung, erst einmal alles und jeden. Besser kann ein Überwachungsstaat gar nicht definiert werden.
Zum Schluss noch eine bewusst übertriebene Vision, denn wie hatte es Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch formuliert: “Der PC ist ja wie ein ausgelagertes Gehirn”. Meine Vision dazu:
Die gängige Ermittlungsmethode in 10 Jahren: Durch neue Erkenntnisse in der Biologie werden nun die Gehirne Verdächtiger ohne deren Kenntnisnahme überprüft. Hierzu dringen die Sicherheitsbehörden unbemerkt in dessen Wohnung ein, verabreichen ihm im Schlaf bestimmte Substanzen, die ein Verhör ermöglichen, das nicht bewusst wahrgenommen wird. Der Verhörte wacht am nächsten Morgen mit dem Gefühl einer erholsamen Nacht auf. Schäuble: “Endlich können Straftaten, die nur im Kopf des Täters existieren, frühzeitig erkannt und verhindert werden.”